AGB - Dienste aller Art

 

 

allgemeine Geschäftsbedingungen

DARZ  Dienste aller Art · Hausmeister · Gästezimmer
Schellingstraße 81A  ·  22089 Hamburg

 1.1 

Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich

 1.2

Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

 2.1

Der Vermieter ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls er - aus welchem Grund auch immer - nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

 3.1

Die Auslieferung erfolgt ab Lager. Wünscht der Mieter Anlieferung durch den Vermieter an eine vom Mieter anzugebende Anschrift, so kann der Vermieter dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung stellen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

 3.2

Der Mieter hat bei Anlieferung anwesend zu sein.

 3.3

Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter am Ort der Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.

 4.1

Der Mieter hat die Ware/ Mietsache unverzüglich nach Erhalt auf richtige Menge und erkennbare Mängel zu untersuchen und ggf. dem Vermieter Mängel unmittelbar, bzw. innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden vom Vermieter nicht anerkannt.

 4.2

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln; wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. Maschinenanleitung o.a.), so verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personal bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sicherstellen können.

4.3

Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beeinträchtigt wird; Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietsache wird der Mieter unverzüglich dem Vermieter mitteilen.

5.1

Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten.

5.2

Am vereinbarten Abholtage muss das Mietgut vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitstehen.

5.3

Zum Beweis der ordnungsgemäßen und vollständigen Rücklieferung wird vom Vermieter ein Rücklieferungsschein in zweifacher Ausfertigung ausgestellt, wovon ein Exemplar dem Mieter ausgehändigt wird. Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht an der Rücklieferadresse anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter vom Vermieter mitgenommen. In diesem Fall wird ein Rücklieferungsschein hinterlassen.

5.4

Besteht die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen oder kommissionierter Ware und ist die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, so akzeptiert der Mieter, dass die endgültige Zählung und Schadensfeststellung erst in den Räumen des Vermieters stattfindet. Der Vermieter stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung im Lager des Vermieters keine Verluste stattfinden können.

5.5

Ist ein fester Rückgabetermin nicht vereinbart worden oder ist die Möglichkeit vorzeitiger Rücknahme vereinbart, so ist der Mieter verpflichtet, das Rücknahmeverlangen mindestens 48 Stunden vor tatsächlicher Rücknahme schriftlich vorzubringen. Sonn- und Feiertage sowie Samstage bleiben bei der Berechnung dieser Frist unberücksichtigt.

6.1

Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung folgende Abstandssumme zu zahlen: 50% des Mietpreises, wenn die Kündigung erst 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

7.1

Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung des Mieters verlängert sich entsprechend wenn sich die Abholung aus vom Mieter zu vertretenden Gründen verzögert. Verzögert sich die Abholung aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, so wird der Mieter ungeachtet dessen alles ihm zumutbare unternehmen, um die Ware bis zur Abholung entsprechend zu schützen.

7.2

Es ist unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust des Mietgutes durch den Mieter oder von Drittpersonen verursacht wird. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an den Vermieter ab.

  7.3

Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Mieter den Neuwert auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten des Vermieters zu erstatten.

  7.4

Der Mieter kann auf Wunsch das beschädigte Mietgut gegen   Erstattung der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Gegenstandes zu Eigentum erhalten. Beschädigte Gegenstände werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Mangels zur Verfügung des Mieters bereitgehalten.

7.5 

F   Bei unmittelbaren Ausfall der Mietsache am Ort des         MieMieters besteht lediglich Anspruch auf Miet-  Miepreisminderung,  bzw.      –    Erstattung.

7.6

Bei Anbringung von Werbungsmaterialien auf Möbeln oder Trennwänden darf nur leicht entfernbares Material verwandt werden und keinesfalls Nägel, Leim oder sonstige schwer zu entfernende Klebstoffe.

8.1

Schadensersatzansprüche des Mieters jede Art und aus welchem Grund auch immer, gleichgültig, ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

8.2

Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

9.1

Solange das Mietgut in der Obhut des Mieters ist, hat dieser die Pflicht, es auf seine Rechnung zu versichern.

9.2

Wenn und soweit der Mieter dies wünscht, wird der Vermieter bei der Vermittlung einer derartigen Versicherung behilflich sein.

10.1

Gibt der Mieter die Mietgegenstände nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jeden angefangenen Tag bis zur Rückgabe an den Vermieter Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Tagesmiete zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung gemäß §326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen

10.2

Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters, die auf der vom Mieter zu vertretenen verspäteten Rückgaben beruhen, bleiben hiervon unberührt.

11.1

Das Mietgut muss am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß, wenn vereinbart, gereinigt zurückgegeben werden.

11.2

Ist zwischen den Parteien vereinbart, dass die Reinigung durch den Vermieter erfolgt so ist der Mieter verpflichtet die zu reinigenden Güter in der Form bereitzuhalten, dass die Reinigung unmittelbar maschinell geschehen kann. Der Mieter wird in diesem Fall im einzelnen eingewiesen werden, wie die Bereithaltung zu erfolgen hat.

11.3

Der Mieter ist verpflichtet, Mietgut aus Stoff (auch Planen, etc.), welches während der Benutzung feucht oder nass geworden ist, trocknen zu lassen, bevor dieses eingepackt oder gefaltet wird. Ansonsten ist der Vermieter berechtigt, die Trocknung gesondert in Rechnung zu stellen.

12.1

Im Bedarfsfalle wird der Vermieter vor Aushändigung des Mietgutes eine Kaution in angemessener Höhe beanspruchen. Die Kaution dient so wohl zur Sicherung des Verlust- und Beschädigungsrisikos als auch zur Deckung des Mietpreises. Die Kautionssumme wird baldmöglichst zurückerstattet sobald feststeht, dass die vom Kunden zu erbringende Leistung vollständig erbracht worden ist.

13.1

Als Gerichtsstand wird zwischen den Parteien - soweit rechtlich möglich - Hamburg vereinbart.

14.1

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15.1

Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.