AGB
- Dienste aller Art
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allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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1.1
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Alle
Angebote des Vermieters sind unverbindlich |
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1.2 |
Inhalt
und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche
Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind bis zu
ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich. |
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2.1 |
Der
Vermieter ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art
und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes
Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu
ersetzen, falls er - aus welchem Grund auch immer - nicht in
der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern. |
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3.1 |
Die
Auslieferung erfolgt ab Lager. Wünscht der Mieter Anlieferung
durch den Vermieter an eine vom Mieter anzugebende Anschrift,
so kann der Vermieter dem Mieter die anfallenden Kosten in
Rechnung stellen, es sei denn, es ist etwas anderes
vereinbart. |
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3.2 |
Der
Mieter hat bei Anlieferung anwesend zu sein. |
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3.3 |
Falls
der Mieter oder ein Vertreter nicht bei der Auslieferung
anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter am Ort der
Aushändigung hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter
die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an. |
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4.1 |
Der
Mieter hat die Ware/ Mietsache unverzüglich nach Erhalt auf
richtige Menge und erkennbare Mängel zu untersuchen und ggf.
dem Vermieter Mängel unmittelbar, bzw. innerhalb von 24
Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen
und werden vom Vermieter nicht anerkannt. |
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4.2 |
Der
Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der
Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln; wenn und
soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf
(z.B. Maschinenanleitung o.a.), so verpflichtet sich der
Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß
Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der
Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personal
bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der
Mietsache sicherstellen können. |
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4.3 |
Der
Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge
zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte
beeinträchtigt wird; Beschlagnahmungen oder Beschädigungen
der Mietsache wird der Mieter unverzüglich dem Vermieter
mitteilen. |
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5.1 |
Der
Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die
Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den
Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung vereinbart, ist
der Mieter verpflichtet, das Mietgut abholfertig und
aufladebereit zu halten. |
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5.2 |
Am
vereinbarten Abholtage muss das Mietgut vereinbarungsgemäß
zur Abholung bereitstehen. |
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5.3 |
Zum
Beweis der ordnungsgemäßen und vollständigen Rücklieferung
wird vom Vermieter ein Rücklieferungsschein in zweifacher
Ausfertigung ausgestellt, wovon ein Exemplar dem Mieter ausgehändigt
wird. Falls der Mieter oder ein Vertreter nicht an der Rücklieferadresse
anwesend sein kann, werden die vermieteten Güter vom
Vermieter mitgenommen. In diesem Fall wird ein Rücklieferungsschein
hinterlassen. |
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5.4 |
Besteht
die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen oder
kommissionierter Ware und ist die vollständige Kontrolle zum
Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, so akzeptiert der
Mieter, dass die endgültige Zählung und Schadensfeststellung
erst in den Räumen des Vermieters stattfindet. Der Vermieter
stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung
im Lager des Vermieters keine Verluste stattfinden können. |
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5.5 |
Ist
ein fester Rückgabetermin nicht vereinbart worden oder ist
die Möglichkeit vorzeitiger Rücknahme vereinbart, so ist der
Mieter verpflichtet, das Rücknahmeverlangen mindestens 48
Stunden vor tatsächlicher Rücknahme schriftlich
vorzubringen. Sonn- und Feiertage sowie Samstage bleiben bei
der Berechnung dieser Frist unberücksichtigt. |
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6.1 |
Der
Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn
der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter
verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung folgende
Abstandssumme zu zahlen: 50%
des Mietpreises, wenn die Kündigung erst 48 Stunden vor
Mietbeginn erfolgt. Die
Kündigung muss schriftlich erfolgen. |
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7.1 |
Der
Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des
Mietgutes bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung
des Mieters verlängert sich entsprechend wenn sich die
Abholung aus vom Mieter zu vertretenden Gründen verzögert.
Verzögert sich die Abholung aus Gründen, die der Vermieter
zu vertreten hat, so wird der Mieter ungeachtet dessen alles
ihm zumutbare unternehmen, um die Ware bis zur Abholung
entsprechend zu schützen. |
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7.2 |
Es
ist unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust des
Mietgutes durch den Mieter oder von Drittpersonen verursacht
wird. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen
Dritte auf Verlangen an den Vermieter ab. |
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7.3 |
Bei
reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die
Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht
reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Mieter
den Neuwert auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten des
Vermieters zu erstatten. |
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7.4 |
Der
Mieter kann auf Wunsch das beschädigte Mietgut gegen
Erstattung der Wiederbeschaffungskosten eines
neuwertigen Gegenstandes zu Eigentum erhalten. Beschädigte
Gegenstände werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Mangels zur
Verfügung des Mieters bereitgehalten. |
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7.5
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F
Bei unmittelbaren Ausfall der Mietsache am Ort des MieMieters besteht lediglich Anspruch auf Miet- Miepreisminderung,
bzw. – Erstattung. |
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7.6 |
Bei
Anbringung von Werbungsmaterialien auf Möbeln oder Trennwänden
darf nur leicht entfernbares Material verwandt werden und
keinesfalls Nägel, Leim oder sonstige schwer zu entfernende
Klebstoffe. |
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8.1 |
Schadensersatzansprüche
des Mieters jede Art und aus welchem Grund auch immer, gleichgültig,
ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder
Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten
des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. |
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8.2 |
Der
Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. |
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9.1 |
Solange
das Mietgut in der Obhut des Mieters ist, hat dieser die
Pflicht, es auf seine Rechnung zu versichern. |
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9.2 |
Wenn
und soweit der Mieter dies wünscht, wird der Vermieter bei
der Vermittlung einer derartigen Versicherung behilflich sein.
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10.1
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Gibt
der Mieter die Mietgegenstände nicht nach Ablauf der
vereinbarten Mietzeit zurück, so hat er für jeden
angefangenen Tag bis zur Rückgabe an den Vermieter
Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Tagesmiete zu
zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung trotz
Fristsetzung gemäß §326 BGB nicht nach, kann der Vermieter
Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines
neuwertigen Mietgegenstandes für den nicht zurückgegebenen
Mietgegenstand geltend machen |
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10.2
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Weitere
Schadensersatzansprüche des Vermieters, die auf der vom
Mieter zu vertretenen verspäteten Rückgaben beruhen, bleiben
hiervon unberührt. |
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11.1
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Das
Mietgut muss am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß, wenn
vereinbart, gereinigt zurückgegeben werden. |
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11.2
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Ist
zwischen den Parteien vereinbart, dass die Reinigung durch den
Vermieter erfolgt so ist der Mieter verpflichtet die zu
reinigenden Güter in der Form bereitzuhalten, dass die
Reinigung unmittelbar maschinell geschehen kann. Der Mieter
wird in diesem Fall im einzelnen eingewiesen werden, wie die
Bereithaltung zu erfolgen hat. |
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11.3
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Der
Mieter ist verpflichtet, Mietgut aus Stoff (auch Planen,
etc.), welches während der Benutzung feucht oder nass
geworden ist, trocknen zu lassen, bevor dieses eingepackt oder
gefaltet wird. |
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12.1
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Im
Bedarfsfalle wird der Vermieter vor Aushändigung des
Mietgutes eine Kaution in angemessener Höhe beanspruchen. Die
Kaution dient so wohl zur Sicherung des Verlust- und Beschädigungsrisikos
als auch zur Deckung des Mietpreises. Die Kautionssumme wird
baldmöglichst zurückerstattet sobald feststeht, dass die vom
Kunden zu erbringende Leistung vollständig erbracht worden
ist. |
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13.1
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Als
Gerichtsstand wird zwischen den Parteien - soweit rechtlich möglich
- Hamburg vereinbart. |
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14.1
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Sollten
einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. |
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15.1
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Mündliche
Nebenabreden sind nicht gültig. Änderungen des Vertrages bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die
Schriftformerfordernis. |
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